Degressive AfA und Sonderabschreibung strategisch nutzen – Steuerlich optimierte Kapitalanlage Immobilien

Lesezeit 13 Minuten
Kapitalanleger erhalten Beratung zu Abschreibung und steuerlicher Optimierung bei Immobilien

Degressive AfA, Sonder-AfA (§7b EStG) und steuerliche Abschreibung bei Immobilien verständlich erklärt – für Kapitalanleger, die Liquidität aufbauen und Steuern sparen möchten.

Wo lassen sich Steuern heute noch intelligent gestalten – legal, planbar und langfristig wirksam?

Gerade in einem Marktumfeld mit steigenden Zinsen, hohen Baukosten und wachsendem Wohnraumbedarf suchen viele Kapitalanleger nach Möglichkeiten, ihre Immobilieninvestition steuerlich zu optimieren.

Ein Instrument rückt dabei besonders in den Fokus: die Kombination aus degressiver AfA und Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Sie ist kein theoretisches Steuermodell, sondern ein praxiserprobter Hebel, um Steuern zu sparen, Liquidität aufzubauen und Vermögen mit Immobilien gezielt zu strukturieren.

In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie diese Abschreibungsstrategie bei Kapitalanlage Immobilien funktioniert – verständlich, praxisnah und ohne steuerliches Fachchinesisch.


0. Erklärung für Steuer-Laien

So erklären Sie das Prinzip der Sonderabschreibung in drei einfachen Sätzen:

  1. Staatliche Förderung des Erwerbs: Sie dürfen den Wertverlust Ihres Gebäudes jedes Jahr als Ausgabe von Ihren Einkünften abziehen.
  2. Differenz zwischen Cashflow und Steuer: Während Sie real Mieteinnahmen erzielen, stellen Sie steuerlich durch die hohen Abschreibungen einen ‚Verlust‘ dar.
  3. Rückfluss vom Finanzamt: Dieser künstliche Verlust mindert Ihre Steuerlast, was zu einer spürbaren Rückerstattung Ihrer bereits geleisteten Lohnsteuer führt.

Ihre Steuer-Rückerstattung: Dieser ‚Papier-Verlust‘ reduziert Ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen, sodass Sie eine Rückzahlung Ihrer bereits abgeführten Lohnsteuer vom Finanzamt erhalten.


1. Strategische Kombination aus degressiver AfA und Sonder-AfA: Warum Anfangsverluste sinnvoll sind

Auf den ersten Blick klingt es paradox: Warum sollte man als Immobilieninvestor gezielt Verluste erzeugen wollen?

Die Antwort ist einfach: Weil diese Verluste nicht wirtschaftlich, sondern steuerlich entstehen.

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sogenannte „buchhalterische Verluste“ entstehen – nicht, weil Geld verloren geht, sondern weil Abschreibungen die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Diese Verluste können Sie mit anderen Einkünften verrechnen – etwa aus Ihrer beruflichen Tätigkeit oder selbstständigen Arbeit. Das Ergebnis: weniger Steuerlast, mehr Liquidität.

Sie wandeln also Steuerzahlungen in privates Vermögen um.

Besonders effektiv wird diese Strategie, wenn degressive AfA (5 %) und Sonder-AfA (5 % Herstellungskosten aus 4.000 €/m² Wohnfläche ) kombiniert werden. So können Sie im ersten Jahr rein rechnerisch rund 10 % der Baukosten steuerlich geltend machen. Wie genau dies funktioniert, erklären wir folgend im Detail.

Wichtiger Hinweis vorab: Abgeschrieben wird immer nur das Gebäude, niemals Grund und Boden. Deshalb muss der Kaufpreis einer Immobilie zwingend aufgeteilt werden – ein zentraler Stellhebel für die spätere Wirkung der AfA.

Der Abschreibungsmechanismus (Wechselmechanismus) – einfach erklärt

Die degressive AfA startet bewusst hoch und sinkt über die Jahre. Der Abschreibungsbetrag wird jedes Jahr auf den verbleibenden Restwert berechnet.

Der Vorteil:

  • Hohe Abschreibung zu Beginn
  • Maximale steuerliche Entlastung in den ersten Jahren
  • Mehr Liquidität genau dann, wenn sie am wertvollsten ist

Später kann – und sollte – in die lineare AfA gewechselt werden, um den Restwert optimal über die Nutzungsdauer zu verteilen.


2. Rechtliche Grundlagen der Abschreibung: Warum der Staat Immobilieninvestoren fördert

Bevor wir in die Zahlen einsteigen, lohnt sich ein Blick auf das Werkzeug, das diese Ergebnisse möglich macht. Ihre hohe Steuererstattung entsteht nicht durch ein Schlupfloch, sondern durch ein bewusst geschaffenes Förderprogramm der Bundesregierung.

Das Wachstumschancengesetz: Ihr Investitions-Motor

Als Reaktion auf die die gestiegenen Zinsen und Baukosten hat der Gesetzgeber zum 27. März 2024 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verabschiedet1. Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: privates Kapital für den Wohnungsbau aktivieren.

Da der Staat die benötigten Wohnungen nicht alle selbst bauen kann, setzt er auf private Investoren wie Sie.

  • Der Deal: Sie schaffen dringend benötigten Wohnraum (gesellschaftlicher Nutzen).
  • Die Gegenleistung: Der Staat erlaubt Ihnen, über das Wachstumschancengesetz massive Abschreibungen geltend zu machen.

Gerade energieeffiziente Neubauten stehen dabei im Fokus – sie erfüllen nicht nur Wohnraumbedarf, sondern auch klimapolitische Ziele. Betrachten Sie die folgenden Abschreibungsarten also als staatlichen Investitionszuschuss, den Sie sich über Ihre Steuererklärung zurückholen.

Die Abschreibungsarten im Überblick

Um diesen Zuschuss zu berechnen, müssen folgende Begriffe unterschieden werden:

Die AfA (Allgemein)

Sie beschreibt den jährlichen Werteverzehr eines Gebäudes. Diese Abschreibung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen über die Nutzungsdauer.

Die lineare AfA (Der „Standard“)

Hier wird jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz der Anschaffungskosten abgeschrieben. Seit 2023 beträgt dieser Satz für Wohngebäude 3 %.

Die Degressive AfA (Der „Wiederkehrer“)

Im Gegensatz zur linearen Variante wird hier ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgezogen. Der Effekt: Die Abschreibungsbeträge sind zu Beginn der Investition am höchsten und sinken jährlich. Für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 können Sie 5 % degressive AfA geltend machen.

Die Sonder-AfA (Der „Bonus“)

Zusätzlich zur normalen AfA können für besonders energieeffiziente Neubauten (Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel) weitere 5 % der Herstellungskosten geltend gemacht werden – begrenzt auf 4.000 € pro m² Wohnfläche und auf vier Jahre verteilt.


3. Beispielrechnung: Die Liquiditätswirkung

Um die steuerlichen Effekte realistisch darzustellen, nutzen wir eine Beispielinvestition von insgesamt 300.000 Euro. Bevor wir die Abschreibung berechnen können, müssen wir jedoch einen entscheidenden Zwischenschritt vornehmen: die Herausrechnung des Grundstücksanteils.

Schritt 1: Trennung von Grund und Gebäude

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen dem Gebäude und dem Grund und Boden, auf dem es steht.

  • Das Gebäude verliert über die Jahre an Wert → abschreibungsfähig (AfA).
  • Grund und Boden hingegen gelten als wertstabil → nicht abschreibungsfähig.

Für unsere Berechnung bedeutet das: Wir müssen den Wert des Grundstücks vom Kaufpreis abziehen, um die korrekte Bemessungsgrundlage für die AfA zu erhalten.

Die Berechnung der Basis:

Gesamtinvestition: 300.000 €

Dies entspricht dem kompletten Kaufpreis der entsprechenden Wohnung.

Grundstücksanteil: 30.000 €

Für dieses Beispiel unterstellen wir einen pauschalen Grundstücksanteil von 10 %, der für Neubauwohnungen in Leipzig realistisch ist, im Einzelfall jedoch objektspezifisch zu prüfen ist. → Details der Berechnung

Gebäudewert: 270.000 €

Das ist die Abschreibungsbasis in unserem Beispiel.

Nur diese 270.000 € sind für das Finanzamt relevant, wenn es um die Abschreibung geht. Durch die intelligente Aufteilung und Nutzung der Förderungen können Sie innerhalb von nur vier Jahren einen rechnerischen Verlust von etwa 100.000 € geltend machen.

Der Grundstücksanteil – Ihre Stellschraube

In unserer Beispielrechnung gehen wir von einem Grundstücksanteil von 10 % aus. Dies ist ein realistischer Wert für Eigentumswohnungen im Neubau für Leipzig, da der Gebäudewert aufgrund gestiegener Baukosten oft deutlich schwerer wiegt als der Bodenanteil. Aber Vorsicht: In teuren Metropolen (z. B. München Innenstadt) kann der nicht abschreibbare Grundstücksanteil deutlich höher sein.

Wir empfehlen, die Aufteilung idealerweise direkt im Notarvertrag festzuhalten.

Wichtig: Der angesetzte Grundstücksanteil von 10 % stellt ein Beispiel dar und muss im Einzelfall anhand von Bodenrichtwerten und objektspezifischen Faktoren überprüft werden.

Schritt 2: Die 4.000-Euro-Deckelung

Liegen die Herstellungskosten unter 5.200 €/m², aber über 4.000 €/m², wird die Sonder-AfA (§ 7b EStG) nur bis zum Deckel von 4.000 € berechnet. Für die degressive AfA gilt jedoch weiterhin der volle Wert. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwei Grenzen:

  1. Die „Eintrittskarte“ (Baukostenobergrenze): Liegen die Herstellungskosten (Gebäudewert) über 5.200 € pro m², entfällt die Sonder-AfA komplett.
  2. Der „Rechen-Deckel“ (Bemessungsgrundlage): Auch wenn Sie unter der Obergrenze liegen, wird die Sonder-AfA nur bis zu einem Betrag von maximal 4.000 € pro m² berechnet. Alles, was darüber liegt, kann „nur“ normal (bzw. degressiv) abgeschrieben werden.

Um eine realistische Berechnung zu gewährleisten, müssen wir diese Deckelung der Bemessungsgrundlage in den Rechenbeispielen berücksichtigen. Ist Ihre zu erwerbende Eigentumswohnung pro Quadratmeter günstiger, reduziert sich der zu erreichende Wert innerhalb der Abschreibung.

Unser Szenario (die 58 m²-Wohnung): Wir gehen von einer Wohnungsgröße von 58 Quadratmetern aus.

  • Wert der Eigentumswohnung ohne Grundstück: 270.000 €
  • Wohnfläche: 58 m²
  • Kosten pro m²: 4.655,17 € (270.000 € / 58 m²)

Da die Quadratmeterkosten über dem Deckel von 4.000 € liegt, wird die Basis der Sonder-AfA gekappt, wodurch sich zwei Basiswerte ergeben.

  • Basis für degressive AfA: 270.000 € (Voller Gebäudewert)
  • Basis für Sonder-AfA: 232.000 € (58 m² x 4.000 € Deckel)

Schritt 3: Die Tabelle der Steuererstattung infolge der Verlustverrechnung

Wir gehen von einem Investor im Spitzensteuersatz (ca. 42 %) aus. Die Sonder-AfA beträgt fix 5 % von den 232.000 € (11.600 € jährlich).

JahrRestbuchwert (Beginn)*Degressive AfA (5% vom vollen Restwert)Sonder-AfA (5% vom gedeckelten Wert)Gesamte AbschreibungSteuerliche Entlastung / Steuererstattung (bei 42 % Grenzsteuersatz)**
1270.000€13.500€11.600€25.100€10.542€
2244.900€12.245€11.600€23.845€10.015€
3221.055€11.053€11.600€22.653€9.514€
4198.402€9.920€11.600€21.520€9.038€
Summe46.718€46.400€93.118€39.109€
*Der Restbuchwert sinkt jährlich um die gesamte Abschreibung (Degressive + Sonder-AfA). **Annahme: Grenzsteuersatz 42 %.

Dies führt dazu, dass sich Ihre Einkommensteuer in diesem Zeitraum um rund 40.000 € reduziert, wodurch Ihnen entsprechende Liquidität verbleibt bzw. erstattet wird. Geld, das Ihnen sofort wieder zur Verfügung steht, obwohl Sie es (in Form des Wertverlustes der Immobilie) noch gar nicht „ausgegeben“ haben.

Phase 1: Analyse, wie es zur Liquidität von 40.000 € kommt?

Das Ergebnis zeigt den enormen Liquiditätshebel:

  • Sie erzeugen in den ersten vier Jahren negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 93.118 €, die steuerlich wirksam mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
  • Dies führt dazu, dass sich Ihre Einkommensteuer in diesem Zeitraum um rund 40.000 € reduziert, wodurch Ihnen entsprechende Liquidität verbleibt bzw. erstattet wird.

Dieser Liquiditätsvorteil entsteht, weil der steuerliche Wertverzehr des Gebäudes sofort berücksichtigt wird, während die tatsächliche Finanzierung (Tilgung des Darlehens) zeitlich gestreckt über viele Jahre erfolgt.

Vergleichsrechnung – Sonder-AfA gedeckelt vs. voll nutzbar

Was passiert, wenn die Anschaffungskosten pro Quadratmeter unter dem Deckel von 4.000 € liegen? Und vor allem, wie entwickelt sich die Liquidität in diesem Beispiel?

Wir behalten die Investitionssumme von 300.000 € bei, erhöhen aber die Wohnungsgröße auf 100 m².

Das neue Szenario: 100 m² Wohnung

  • Gebäudewert: 270.000 €
  • Kosten pro m²: 2.700 € (270.000 € / 100 m²)

Da 2.700 € unter dem Deckel von 4.000 € liegt, kann die Sonder-AfA auf der vollen Basis von 270.000 € berechnet werden.

  • Jährliche Sonder-AfA (NEU): 5 % von 270.000 € = 13.500 €
  • Basis für Degressive AfA: 270.000 €
  • Basis für Sonder-AfA (NEU): 270.000 €
JahrRestbuchwert (Beginn)Degressive AfA (5% v. Restwert)Sonder-AfA (€13.500 fix)Gesamte AbschreibungSteuer-Rückerstattung (42%)
1270.000€13.500€13.500€27.000€11.340€
2243.000€12.150€13.500€25.650€10.773€
3217.350€10.868€13.500€24.368€10.235€
4192.982€9.649€13.500€23.149€9.723€
Summe46.167€54.000€100.167€42.071€

Strategische Schlussfolgerung

Dieser direkte Vergleich liefert Ihnen einen wichtigen strategischen Hinweis:

  • Gedeckelte Wohnung (58 m²): 39.109 € Steuererstattung
  • Ungedeckelte Wohnung (100 m²): 42.071 € Steuererstattung
Metrik (Basis: 300.000 € Invest)Szenario A (58 m²) gedeckeltSzenario B (100 m²) offenDifferenz
Gebäudewert (Volle AfA-Basis)270.000€270.000€0€
Kosten pro m²4.655 € (Über dem Cap)2.700 € (Unter dem Cap)-1.955€
Basis für Sonder-AfA232.000 € (Gedeckelt)270.000 € (Voller Wert)38.000€
Gesamte AfA (Jahre 1-4)93.118€105.167€12.049€
Gesamter Liquiditätsgewinn** (Jahre 1-4, 42 % Steuersatz)**39.109€42.071€2.962€

Bei gleicher Investitionssumme (300.000 €) führt die Begrenzung der Sonder-AfA auf 4.000 €/m² in den ersten vier Jahren zu einem Liquiditätsunterschied von ca. 3.000 € (kumuliert). Entscheidend ist daher nicht nur der Kaufpreis, sondern vor allem Wohnfläche und Preis pro m², da hiervon die tatsächliche Ausschöpfung der Sonder-AfA und damit die Liquiditätswirkung abhängt.

Schritt 4: Die gesamte Laufzeit der AfA

Die Kombination aus degressiver AfA und Sonder-AfA ist eine Strategie zur Vorverlagerung von Liquidität. Sie tauschen hohe Steuerersparnis heute gegen geringere Steuerersparnis in der fernen Zukunft.

Nachdem die Sonder-AfA nach vier Jahren ausläuft, beginnt die längere, ruhigere Phase der Degression, bis schließlich der Wechsel zur linearen AfA erfolgt.

Phase 2: Die reine Degression (Ab Jahr 5)

Ab dem 5. Jahr fällt die jährliche Sonder-AfA (11.600 €) weg. Die Abschreibung erfolgt nun nur noch über die degressive AfA (5 %) vom jeweils deutlich reduzierten Restbuchwert.

Ausgangslage für Jahr 5:

  • Restbuchwert: 176.882 € (270.000 € Gebäudewert abzgl. 93.118 € AfA aus den ersten 4 Jahren).
  • Verbleibende Nutzungsdauer: 30 Jahre (bis zum vollständigen Abschreibungsende in Jahr 34)
JahrRestbuchwert (Beginn)AfA-MethodeGesamte AbschreibungSteuer-Rückerstattung (Liquiditätsgewinn)**
1-4 (Summe)Start: 270.000€Degressiv + Sonder-AfA93.118€39.109€
5176.882€Degressiv (5%)8.844€3.714€
6168.038€Degressiv (5%)8.402€3.529€
7159.636€Degressiv (5%)7.982€3.352€
… sinkt kontinuierlichDegressiv (5%)… sinkt kontinuierlich… sinkt kontinuierlich
14111.480€Degressiv (5%)5.574€2.341€
15105.906€Wechsel zu Linear5.478€2.301€
16-33 (je Jahr)… linear sinkendLinear5.478€2.301€
341.826€Linear (Schlussjahr)1.826€767€
Die degressive Methode bleibt in der Anfangsphase dieses Berechnungsmodells besonders wirkungsvoll. Der Wechsel zur linearen AfA – und damit die „Glättung“ der Abschreibung – erfolgt nicht unmittelbar, sondern erst nach einer mehrjährigen Degressionsphase. Dadurch profitieren Sie zunächst von der deutlich erhöhten steuerlichen Wirkung in den ersten Jahren, bevor sich die Abschreibung auf einem konstanten Niveau stabilisiert. Genau diese Vorverlagerung der Steuerentlastung ist der strategische Kern der Kombination aus Sonder-AfA und degressiver AfA.

Phase 3: Der optimale Wechsel zur linearen AfA

Die bisherige Entwicklung zeigt: Die degressive AfA entfaltet ihre größte Wirkung in den ersten Jahren nach Erwerb oder Fertigstellung. Erst nach einer mehrjährigen Phase kontinuierlich sinkender Abschreibungsbeträge wird der Punkt erreicht, an dem die lineare Methode rechnerisch günstiger wird.

Der Übergang zur linearen AfA erfolgt daher nicht automatisch frühzeitig, sondern genau dann, wenn die Verteilung des verbleibenden Restbuchwerts auf die rechnerische Restlaufzeit zu einem höheren Jahresbetrag führt als die prozentuale Degression. Ab diesem Zeitpunkt stabilisiert sich die Abschreibung auf einem konstanten Niveau.

Bei der degressiven AfA wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz (in unserem Fall 5 %) vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Dadurch sinkt der Abschreibungsbetrag in Euro von Jahr zu Jahr, weil die Bemessungsgrundlage (Restbuchwert) laufend kleiner wird.

  • Bei einer reinen Prozentabschreibung nähert sich der Restwert rechnerisch der Null nur an – deshalb ist der Wechsel zur linearen AfA der saubere Mechanismus, um den verbleibenden Restbuchwert planmäßig und vollständig aufzubrauchen.

Damit der verbleibende Restbuchwert effizient verteilt wird und gleichzeitig die jeweils höchstmögliche Jahresabschreibung genutzt wird, ist ein Wechsel zur linearen AfA zulässig und in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll.

Die 50-jährige Laufzeit – gesetzliche Grundlage

Die 50-jährige Laufzeit ist die gesetzlich festgelegte Regel-Nutzungsdauer für Wohngebäude in Deutschland.

  • § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG: Dieses Gesetz definiert für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt oder erworben wurden (und nicht zu den Sonderfällen gehören), eine lineare Abschreibung von 2 % pro Jahr.
  • Die Berechnung: Eine Abschreibung von 2 % pro Jahr bedeutet rechnerisch eine Gesamtlaufzeit von 100% / 2% = 50 Jahren, bis das Gebäude steuerlich vollständig abgeschrieben ist.

Der Wechselzeitpunkt: Der Wechsel zur linearen AfA erfolgt nicht zu einem festen Zeitpunkt, sondern genau dann, wenn die rechnerische lineare Abschreibung auf den verbleibenden Restbuchwert höher ist als die degressive Abschreibung. In unserem Beispielmodell liegt der optimale Wechselpunkt im Jahr 15:

  • Degressive AfA (Jahr 15): 5 % von 105.906 € = 5.295 €
  • Lineare AfA (Jahr 15): Restbuchwert (105.906 €) geteilt durch die verbleibende Restnutzungsdauer (auf die verbleibende rechnerische Restlaufzeit verteilt) = 5.478 €

Da 5.478 € > 5.295 €, ist der Wechsel zur linearen AfA ab diesem Zeitpunkt rechnerisch vorteilhaft.
Ab Jahr 15 kann somit ein konstanter Abschreibungsbetrag von 5.478 € pro Jahr geltend gemacht werden – bis das Gebäude im Jahr 34 steuerlich vollständig abgeschrieben ist.

Warum der Wechsel (bei 5 % degressiv und 50 Jahren Laufzeit) erst so spät erfolgt

Der Wechselzeitpunkt hängt nicht davon ab, ob man „2 % linear“ als festen Satz annimmt, sondern von der Frage, wie viele Jahre Restlaufzeit noch übrig sind.
Bei einem degressiven Satz von 5 % lohnt sich der Wechsel zur linearen AfA erst dann, wenn die verbleibende Restlaufzeit so kurz ist, dass die lineare Abschreibung pro Jahr größer wird.

Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die rechnerische lineare Verteilung des Restbuchwertes auf die verbleibende Restlaufzeit höher ist als 5 % des aktuellen Restwertes.
In unserem Beispielmodell ist diese Schwelle bereits im Jahr 15 erreicht.

Die Schlussfolgerung für die Liquidität

  • Der Kontrast: In den Anfangsjahren ist die Steuerentlastung besonders hoch, in den späteren Jahren fällt sie deutlich geringer und gleichmäßiger aus.
  • Die Bewertung: Genau das zeigt den Kern der Strategie. Ein großer Teil der steuerlichen Wirkung wird in die ersten Jahre verlagert. Dadurch entsteht ein früher Liquiditätsvorteil, der sofort wieder investiert oder zur Stabilisierung der Finanzierung genutzt werden kann. Diese Vorverlagerung des Cashflows ist der wirtschaftliche Hauptvorteil der Kombination aus Sonder-AfA und degressiver AfA.
Der Referenzfall (ohne Sonder-AfA)

Der optimale Wechselpunkt ist modellabhängig. In unserer Softwareberechnung liegt der Wechselzeitpunkt – selbst wenn man die gesetzliche 50-jährige Regel-Nutzungsdauer zugrunde legt – deutlich früher als in der ursprünglichen Annahme.

Der Fall mit Sonder-AfA

Die Kombination aus degressiver AfA und Sonder-AfA führt jedoch zu einer massiven Vorverlagerung von Liquidität: Die Abschreibungskurve fällt in den ersten vier Jahren besonders stark. Dadurch entsteht früh ein spürbarer Liquiditätsvorteil, der sofort wieder zur Verfügung steht (z. B. für Reinvestitionen oder Tilgung).

MetrikEffekt der Sonder-AfAAuswirkung auf den Wechselpunkt
Restbuchwert (nach 4 Jahren)Von 270.000 € auf 176.882 € gesenkt.Der Restwert ist nach den ersten vier Jahren deutlich reduziert.
Degressiver SatzBleibt bei 5 % des aktuellen Restwerts.Die 5 % wirken auf einen sehr niedrigen Restwert, bleiben aber als Quote hoch.
Lineare AlternativeVerteilung des Restbuchswertes auf die verbleibende wirtschaftliche Restlaufzeit (bis Jahr 34).Maßgeblich ist der Betrag, der sich ergibt, wenn der Restbuchwert im Wechseljahr (105.906 €) auf die verbleibenden Jahre verteilt wird (5.478 € p. a.).

Durch die Sonder-AfA sinkt der Restbuchwert in den ersten vier Jahren stark (z. B. von 270.000 € auf 176.882 €). Ab Jahr 5 wirkt dann die degressive AfA von 5 % auf den aktuellen Restwert. Gleichzeitig würde eine lineare AfA den Restbuchwert rechnerisch auf die verbleibende Restlaufzeit verteilen. Im vorliegenden Modell ist dieser lineare Jahresbetrag in den ersten Jahren weiterhin deutlich niedriger als die 5 % des jeweiligen Restwertes – weshalb die degressive Methode zunächst vorteilhaft bleibt.

Beispiel Jahr 5:

  • Degressiv: 5 % von 176.882 € = 8.844 €
  • Linear: 176.882 € verteilt auf die verbleibende rechnerische Restlaufzeit → deutlich unter 8.844 € und damit weiterhin unter der degressiven AfA von 5 %.

Solange die lineare AfA pro Jahr kleiner ist als 5 % des Restwertes, bleibt die degressive Methode die vorteilhaftere Variante.

Der Wechsel zur linearen AfA erfolgt in diesem Finanzplanungs-Modell bereits im Jahr 15 – ab diesem Zeitpunkt ist der lineare Jahresbetrag (5.478 €) höher als die 5 % des Restwertes (5.295 €).

Hinweis: In diesem Abschreibungsmodell bleibt die degressive Methode über eine mehrjährige Anfangsphase vorteilhaft. Der Wechsel zur linearen AfA – und damit die „Glättung“ der Abschreibung – erfolgt nicht unmittelbar, sondern nach einer Phase reiner Degression (im vorliegenden Modell im Jahr 15). Dadurch profitieren Sie zunächst von der erhöhten steuerlichen Wirkung der Anfangsjahre, bevor sich die Abschreibung auf einem konstanten Niveau stabilisiert.

Exkurs: Der Grundstücksanteil – Ihre Stellschraube

In unserer Beispielrechnung gehen wir von einem Grundstücksanteil von 10 % aus, da dies ein realistischer Wert für neugebaute Eigentumswohnungen in Leipzig entspricht. In anderen Städten kann dies allerdings anders aussehen. Wenn Baukosten hoch sind, aber Bodenrichtwerte in B- und C-Lagen2 stagnieren, ist das Verhältnis Gebäude zu Land bei Neubauten günstig für Investoren.

Aber Vorsicht: In teuren Metropolen (z. B. München Innenstadt) kann der nicht abschreibbare Grundstücksanteil auf 40 % oder mehr steigen. Das reduziert Ihre Abschreibungsbasis.
Unser Tipp: Lassen Sie die Aufteilung von Kaufpreis und Grundstückswert idealerweise direkt im Notarvertrag festhalten (basierend auf einem Gutachten oder einer fundierten Schätzung), damit Diskussionen mit dem Finanzamt vermieden werden.

Wie wird der Wert tatsächlich ermittelt?

Das Finanzamt nutzt in der Regel die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises“ des Bundesfinanzministeriums (BMF)3. Dabei handelt es sich um eine eine komplexe Tabelle, die maßgeblich zwei Werte ins Verhältnis setzt:

  1. Den Bodenrichtwert (Was ist das nackte Land wert?)
  2. Die Herstellungskosten des Gebäudes (Was ist das Haus wert?)

Wann ist der Grundstücksanteil NIEDRIG?

Vorteilhaft für Investoren (höherer Gebäudeanteil = mehr Abschreibung)

Ein niedriger Grundstücksanteil (häufig ca. 10–20 %) ist typisch, wenn der Gebäudewert im Verhältnis zum Bodenwert besonders hoch ist.

  • Neubau: Da Baukosten stark gestiegen sind (häufig 3.000–4.000 €/m²), macht das Gebäude einen größeren Teil des Gesamtwertes aus.
  • Ländliche Regionen: Wenn Grund und Boden vergleichsweise günstig ist, fällt der Grundstücksanteil oft gering aus.
  • Große Wohnanlagen / Mehrparteienhäuser: In Mehrfamilienhäusern entfällt auf jede einzelne Wohnung nur ein kleiner Bruchteil des Grundstücks. Dadurch ist der Grundstücksanteil pro Einheit häufig niedrig.

Wichtig: Eine niedrige Quote ist nur dann sinnvoll, wenn sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist und zu den Marktwerten passt.

Wann ist der Grundstücksanteil HOCH?

Nachteilig für Investoren (mehr Bodenanteil = weniger Abschreibung)

Ein hoher Grundstücksanteil (z. B. 30–50 %, in einzelnen Top-Lagen auch deutlich höher) entsteht typischerweise dort, wo der Boden außergewöhnlich wertvoll ist.

  • Top-Lagen (A-Städte): In München, Hamburg oder Stuttgart kann der Bodenwert so hoch sein, dass der Gebäudeanteil rechnerisch in den Hintergrund tritt.
  • Altbau in Innenstadtlagen: Das Gebäude ist oft bereits stark „abgewohnt“ bzw. hat einen geringeren relativen Wert, während das Grundstück durch die Lage sehr teuer ist.
  • Einfamilienhäuser/Doppelhäuser: Hier erwerben Käufer im Verhältnis zur Wohnfläche häufig viel Grundstück – dadurch steigt der Bodenanteil.

Konsequenz: Je höher der Grundstücksanteil, desto geringer ist der abschreibungsfähige Anteil – und desto kleiner fällt der steuerliche Effekt aus.

Hinweis: Grund und Boden ist steuerlich nicht abschreibungsfähig – entscheidend ist daher eine plausible und marktgerechte Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude.

Phase 4: Der Expertentipp – Die vertragliche Vereinbarung

Sie können (und sollten!) versuchen, die Aufteilung von Gebäude- und Grundstücksanteil bereits im Notarvertrag festzulegen. Damit schaffen Sie Klarheit und erhöhen die Planungssicherheit für die spätere steuerliche Behandlung.

  • Die Regel: Eine im Notarvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt, sofern sie nachvollziehbar und wirtschaftlich plausibel ist und die tatsächlichen Wertverhältnisse realistisch abbildet 4.
  • Die Einschränkung: Weicht die Aufteilung deutlich von den realistischen Wertverhältnissen ab, kann das Finanzamt sie verwerfen und eine eigene Aufteilung (z. B. anhand typisierter Bewertungsverfahren) vornehmen.

Praxis-Hinweis:
Eine moderate Optimierung zugunsten des Gebäudes ist ein gängiges Gestaltungsinstrument – entscheidend ist, dass die Aufteilung gut begründet und mit den Marktwerten (z. B. Bodenrichtwert / Gebäudezustand / Lage) vereinbar ist.

Je plausibler die Aufteilung, desto geringer das Risiko einer Korrektur durch das Finanzamt – und desto besser lässt sich der steuerliche Effekt verlässlich planen.


4. Voraussetzungen und Fallstricke

Die Sonder-AfA (§ 7b) und degressive AfA (§ 7 Abs. 5a) sind zwei eigenständige Förderinstrumente mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Damit beide kombiniert werden können, müssen die jeweiligen Anforderungen parallel erfüllt sein.

Für die Sonder-AfA (§ 7b EStG):

  • Baukostenobergrenze: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 € je m² Wohnfläche nicht überschreiten (die Bemessungsgrundlage ist jedoch auf 4.000 € je m² gedeckelt).
  • Vermietungsdauer: Die Wohnung muss mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden.
  • Standard: „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist Pflicht.

Für die degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG):

  • Zeitfenster: Der Baubeginn (bzw. die begünstigte Anschaffung eines Neubaus) muss im gesetzlich definierten Zeitraum liegen (01.10.2023 bis 30.09.2029).
  • Nutzung: Die Immobilie muss Wohnzwecken dienen.

Fazit für Ihre Strategie

Die Kombination aus degressiver AfA und Sonder-AfA ist kein steuerlicher Nebeneffekt, sondern ein gezielt einsetzbares Liquiditätsinstrument. Durch die erhöhte Abschreibung in den ersten Jahren wird Steuerlast systematisch vorgezogen reduziert – und damit Eigenkapital geschont bzw. schneller freigesetzt.

Gerade in fremdfinanzierten Strukturen wirkt dieser Effekt wie ein zusätzlicher Cashflow-Baustein: Tilgung kann beschleunigt, Risiko reduziert oder weiteres Wachstum ermöglicht werden. Der spätere Wechsel zur linearen AfA stabilisiert die Abschreibung auf einem planbaren Niveau und sorgt für langfristige Kalkulierbarkeit.

Entscheidend bleibt jedoch: Steueroptimierung ist ein Hebel – kein Ersatz für wirtschaftliche Substanz. Lagequalität, Mietpotenzial, Finanzierungskonditionen und Risikostruktur bestimmen den langfristigen Erfolg der Investition.

Quellen und weitere Informationen
  1. Bundesgesetzblatt ↩︎
  2. Poschmann Immobilien: Standortfaktoren bei Immobilien ↩︎
  3. Bundesfinanzministerium: Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung ↩︎
  4. Bundesfinanzhof vom 21. Juli 2020: Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude ↩︎

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